Zeugenbegleitung


Kinder, die Opfer von sexuellen oder anderen Misshandlungen geworden sind und die vor Gericht aussagen müssen, haben oft Angst. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und was sie im Gerichtssaal erwartet. Eltern geht es ganz genauso. Schnell tauchen dann Fragen auf wie:

  • Muss mein Kind den Angeklagten/ die Angeklagte in der Verhandlung während der Aussage sehen?
  • Wie lange dauert eine Aussage?
  • Darf ich als Elternteil während der Aussage bei meinem Kind sein?
  • Was passiert nach der Verhandlung?

Mit diesen und ähnlichen Fragen werden Sie nicht alleine gelassen. Für diese Situation steht Ihnen eine erfahrene Fachkraft des Kinderschutzbundes zur Seite.

Wie nehme ich Kontakt zu der Zeugenbegleiterin auf?

Sie rufen im Kinderschutzbund Kiel an oder schicken eine E-Mail mit Ihrer Anfrage. Dann kommen Sie als Eltern entweder erst alleine oder gleich gemeinsam mit dem Kind zu einem Termin. Gemeinsam mit der Zeugenbegleiterin können Sie und Ihr Kind sich z.B. den Gerichtsaal anschauen.

Während der Zeugenaussage Ihres Kindes bleibt die Zeugenbegleiterin die ganze Zeit bei Ihrem Kind.

Unter der Rubrik Kinder finden Sie eine kindgerechte Beschreibung der Aufgaben der Zeugenbegleiterin.

Die Zeugenbegleitung ist ein Angebot des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Kiel e.V.. Dort können Sie anrufen und einen Termin vereinbaren.